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   LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2009 - L 33 R 271/09 WA   

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https://dejure.org/2009,17246
LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2009 - L 33 R 271/09 WA (https://dejure.org/2009,17246)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.05.2009 - L 33 R 271/09 WA (https://dejure.org/2009,17246)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. Mai 2009 - L 33 R 271/09 WA (https://dejure.org/2009,17246)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung einer Altersrente unter Anerkennung von Zeiten der Beschäftigung im Ghetto Theresienstadt; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Verfolgteneigenschaft; Anerkennung der Beschäftigung in einem Ghetto als Beitragszeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 59/03 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2009 - L 33 R 271/09
    Insoweit hat es auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts mit Urteil vom 7. Oktober 2004 - B 13 RJ 59/03 R - Bezug genommen.

    Davon ist auch das Sozialgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (vgl. BSG, Urteil vom 7. Oktober 2004 - B 13 RJ 59/03 R - juris) zutreffend ausgegangen.

    Aus der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 14/8583, S. 6 zu § 2), auf die auch der 13. Senat des Bundessozialgerichts in seinem Urteil vom 7. Oktober 2004 (a.a.O.) Bezug genommen hat, ergibt sich eindeutig, dass der Gesetzgeber an den von der Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen der Anerkennung der Beschäftigung in einem Ghetto als Beitragszeit festhalten wollte.

    Denn eine solche Arbeit, für die, wie für Zwangsarbeit typisch, nur gerade die Versorgung gewährt wurde, die zur Erhaltung der Arbeitskraft der Menschen erforderlich war, unterfiel nicht der Versicherungspflicht der Reichsversicherungsordnung (§§ 1227, 1227 RVO i.V.m. § 160 RVO a.F. bzw. §§ 1227, 1228 RVO in der am 1. März 1957 in Kraft getretenen Fassung des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes vom 23. Februar 1957 <BGBl. I S. 45>), wonach die Entgeltlichkeit einer Beschäftigung kraft Gesetzes Voraussetzung für das Entstehen von Versicherungs- und Beitragspflicht war (vgl. BSG, Urteil vom 7. Oktober 2004, a.a.O.).

    Denn Ersatzzeiten sollen nach dem Gesetzeswortlaut nur "Versicherten" zugute kommen, mithin Personen, die bereits Beiträge in die Rentenversicherung erbracht haben (BSG, Urteil vom 7. Oktober 2004, a.a.O.).

  • Drs-Bund, 20.03.2002 - BT-Drs 14/8602
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2009 - L 33 R 271/09
    Dies ergebe sich auch aus der hierzu vorliegenden Gesetzesbegründung (BT-Drs. 14/8583, S. 1, 6; 14/8602, S. 1, 5), wonach dieses Gesetz ausdrücklich in Reaktion (und Akzeptanz) der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts verabschiedet worden sei, um - entgegen § 272 SGB VI - in vielen Fällen die daraus resultierenden Rentenansprüche ins Ausland erst zahlbar zu machen.

    Die in § 1 ZRBG genannten Kriterien folgten vielmehr dieser Rechtsprechung und verdeutlichten die Abgrenzung zur nicht versicherten Zwangsarbeit (BT-Drs. 14/8583, S. 6; 14/8602, S. 6).

  • BSG, 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2009 - L 33 R 271/09
    22 Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des 13. Senats des Bundessozialgerichts an und hält die gegenteilige Auffassung des früheren 4. Senats des Bundessozialgerichts mit Urteil vom 14. Dezember 2006 - B 4 R 29/06 R - (juris) für nicht überzeugend.

    Die Revision ist gemäß § 160 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 SGG zuzulassen, da von einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (Urteil des 4. Senats vom 14. Dezember 2005 - B 4 R 29/06 R - juris) abgewichen wird.

  • BSG, 18.06.1997 - 5 RJ 66/95

    Rentenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Ghetto

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2009 - L 33 R 271/09
    Aus der Entstehungsgeschichte des Gesetzes über die Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto, das in Anlehnung an die Rechtsprechung des 5. Senats des Bundessozialgerichtes zur Berücksichtigungsfähigkeit von Beschäftigungen in einem Ghetto (vgl. BSG, Urteil vom 18. Juni 1997 - 5 RJ 66/95 - juris) erlassen wurde, ergibt sich, dass eine Vormerkung von Versicherungszeiten und daraus resultierend ein Rentenanspruch (nur) dann gegeben sein soll, wenn die Arbeitstätigkeit im Ghetto noch annähernd mit derjenigen einer Tätigkeit außerhalb einer Zwangssituation wie dem Ghettoaufenthalt vergleichbar ist.

    Der 5. Senat des Bundessozialgerichts hatte insoweit ausgeführt (BSG, Urteil vom 18. Juni 1997, a.a.O.), dass Rechtsgrundlage für Arbeit in diesem Sinne das Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sei.

  • BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 37/04 R

    Anspruch auf Altersruhegeld bzw Altersrente und Hinterbliebenenrente - Wartezeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2009 - L 33 R 271/09
    Der 13. Senat des Bundessozialgerichts hat in seinem Urteil vom 20. Juli 2005 - B 13 RJ 37/04 R - (juris) ausdrücklich an dieser Rechtsprechung festgehalten und ausgeführt, mit der Einführung des Gesetzes über die Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto sei das rentenversicherungsrechtliche Erfordernis einer freiwilligen Beschäftigung gegen Entgelt nicht geändert worden.
  • BSG, 08.09.2005 - B 13 RJ 20/05 R

    Ersatzzeit - nationalsozialistische Verfolgung - Zugehörigkeit zum deutschen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2009 - L 33 R 271/09
    Auch wenn die Klägerin keine Ansprüche nach dem Bundesentschädigungsgesetz geltend gemacht hat, hat der Senat, der die Verfolgteneigenschaft in eigener Zuständigkeit festzustellen hat (vgl. BSG, Urteil vom 8. September 2005 - B 13 RJ 20/05 R - juris), an der Verfolgteneigenschaft der Klägerin keine Zweifel.
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